Praxis-Tipp: Abzug von nach § 82b EStDV verteilten Erhaltungsaufwendungen im Erbfall
Ungeklärt war bislang, ob nach § 82b Abs. 1 Satz 1 EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen eines Steuerpflichtigen, soweit sie bei seinem Tod noch nicht verbraucht sind, auf seine Erben übergehen und diese die Verteilung fortsetzen müssen.
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