Praxis-Tipp: Als Betriebsausgaben abgesetzte Herstellungskosten und umgekehrt
Wie ist mit der Steuerbilanz zu verfahren, wenn der Steuerpflichtige als Herstellungskosten zu behandelnde Aufwendungen im Jahr ihres Entstehens sofort als Betriebsausgaben abgezogen hat und der Einkommensteuer- bzw. Gewinnfeststellungsbescheid des betreffenden Jahres nach den Vorschriften der AO nicht mehr geändert werden kann?
Powered by Stromvergleich