Praxis-Tipp: Anrechnung ausländischer Steuer bei ausländischen Investmenterträgen
Nach § 32d Absatz 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Wie erfolgt die Anrechnung bei ausländischen Investmenterträgen?
Powered by Reisesuchmaschine