Praxis-Tipp: Arbeitgeberleistungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente ist häufig mit dauerhaften Rentenminderungen verbunden. Um diese Rentenabschläge im Vorfeld zu vermeiden, sind zusätzliche Beitragszahlungen möglich. Der Arbeitgeber kann sich mit steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschlägen daran beteiligen.
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