Praxis-Tipp: Aufladen von Elektro-Dienstwagen
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern eine betriebliche Ladevorrichtung, ist der geldwerte Vorteil ebenfalls steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer privat getragene Stromkosten, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz.
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