Praxis-Tipp: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsveräußerung
Fand die Auflösung der früheren Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung statt, erhöhte nach ständiger Rechtsprechung des BFH der daraus resultierende Ertrag den steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn nach §§ 16, 34 EStG.
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