Praxis-Tipp: Aufrechnung gegen Lohnsteuer-Verbindlichkeiten als anfechtbare Rechtshandlung
Hat ein Insolvenzgläubiger die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung vor der Verfahrenseröffnung erlangt, ist die Aufrechnung über § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig.
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