Praxis-Tipp: Aufrechnungsverbot wegen anfechtbarer Rechtshandlung bei Masseunzulänglichkeit
Sind die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht aber die Masse nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO zu erfüllen, muss der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen.
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