Praxis-Tipp: Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten
Sonderausgaben sind in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten abziehbar?
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