Praxis-Tipp : Aufwendungen für Erneuerung der Heizungsanlage als dauernde Last
Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat.
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