Praxis-Tipp: Außerplanmäßige Abschreibung aufgrund des Lockdowns
Durch die Verhängung des Lockdowns wurde allen Geschäften – mit Ausnahme der lebensnotwendigen Lebensmittelgeschäfte und Drogerien – eine Zwangsschließung auferlegt. Wie die Einzelhändler mit ihren Waren, die sie durch den Lockdown nicht verkauft bekommen, umgehen können, erfahren Sie hier.
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