Praxis-Tipp: Beantragung eines pauschalen Verlustrücktrags bei der Einkommensteuererklärung 2019
Wegen der Coronavirus-Pandemie sind einige steuerliche Maßnahmen beschlossen worden um den Geschädigten zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Unter anderem wird ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 ermöglicht. Der Beitrag stellt ein Praxis-Beispiel dar, welches im Rahmen der Zusammenveranlagung des Öfteren vorkommen kann.
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