Praxis-Tipp: Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Innerhalb der Frist zur Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand müssen grundsätzlich auch die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die Wiedereinsetzung rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses beantragt hat.
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