Praxis-Tipp: Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte eines Freiberuflers
Die Tarifbegünstigung für Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit nach § 32 Abs. 2 Nr. 4 EStG wird bei den Gewinneinkunftsarten unter ganz engen Voraussetzungen gewährt.
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