Praxis-Tipp: Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Bereits in 2009 hatte der BFH entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen (agB) abziehbar sein können, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.
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