Praxis-Tipp: Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
Bislang war offen, ob die Beschränkung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt oder zusammengefasst zu ermitteln ist.
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