Praxis-Tipp: Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags bei mehreren Versorgungsbezügen
Bei mehreren Versorgungsbezügen mit unterschiedlichem Bezugsbeginn bestimmen sich der insgesamt berücksichtigungsfähige Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Jahr des Beginns des ersten Versorgungsbezugs.
Powered by Suchmaschinenoptimierung