Praxis-Tipp: Betriebsaufgabe über 2 Veranlagungszeiträume
Betriebsaufgabegewinne sind steuerlich ebenso nach § 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 3 EStG begünstigt wie Betriebsveräußerungsgewinne. Fraglich ist, ob diese Steuervergünstigungen auch zum Zuge kommen, wenn der begünstigte Aufgabegewinn über 2 Veranlagungszeiträume anfällt.
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