Praxis-Tipp: Betriebsausgabenabzug einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung bei Einzugsermächtigung
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG.
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