Praxis-Tipp: Bindungswirkung für Finanzamt beim (Riester-)Sonderausgabenabzug
Bei der Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt sich hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen von § 10a Abs. 1 bis 3 EStG die Frage, ob die Prüfungskompetenz hierfür alleine der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) obliegt.
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