Praxis-Tipp: Depotübergreifende Verrechnung mit negativen Altverlusten möglich
Depotführende Banken haben im Rahmen des Steuerabzugsverfahren auch Verlustverrechnungen durchzuführen. Diese können nach Auffassung der Finanzverwaltung im Rahmen der Veranlagung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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