Praxis-Tipp: Doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten
Eine doppelte Haushaltsführung liegt in der Regel nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
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