Praxis-Tipp: Einkünfteerzielungsabsicht bei Fereinwohnungen
Wollen Vermieter einer Ferienwohnung entstandene Verluste steuerlich geltend machen, muss bei ihnen eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Maßgeblich als Nachweis dafür sind die individuellen Vermietungszeiten im Vergleich zur Auslastung vor Ort.
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