Praxis-Tipp: Elterngeld als Bezug bei der Unterhaltsberechnung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist das Elterngeld grundsätzlich in voller Höhe bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen. Häufig kann aber der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen werden.
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