Praxis-Tipp: Entgeltlichkeitsgrenze bei Nebenkosten-Nachzahlung
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % (ab 2021 50 %) der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
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