Praxis-Tipp: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr
Da allein stehende Mütter oder Väter oft größere Belastungen zu tragen haben, können sie nach § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG einen Entlastungsbetrag abziehen. Es stellt sich die Frage, ob der Entlastungsbetrag bereits im Trennungsjahr gewährt werden muss.
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