Praxis-Tipp: Entschädigungszahlung für die Nutzung des Grundstücksuntergrunds
Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist i. d. R. jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann.
Powered by Vergleichsportal
Powered by Vergleichsportal