Praxis-Tipp: Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers
In der Rechtsprechung der Finanzgerichte wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer nicht möglich ist, wenn das Arbeitszimmer nach Art und Umfang der Tätigkeit nicht erforderlich ist.
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