Praxis-Tipp: Erhöhung der Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag
Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag für Verluste des VZ 2020 und 2021 von 1 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung angehoben.
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