Praxis-Tipp: Finanzierung von Werbungskosten durch ein Darlehen mit späterem Erlass
Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzen, können im Veranlagungszeitraum des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart darstellen, bei der die Aufwendungen zuvor als Werbungskosten abgezogen worden sind.
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