Praxis-Tipp: Form des Nachweises einer dauernden Berufsunfähigkeit
Ein Veräußerungsfreibetrag kann gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt. Es stellt sich die Frage, ob zum Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit nur die Vorlage eines Bescheides des Rentenversicherungsträgers oder auch eine amtsärztliche Bescheinigung ausreicht.
Powered by Versicherungsvergleich