Praxis-Tipp: Hälftige Aufteilung von Frei- und Pauschbeträgen bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten stellt sich regelmäßig die Frage, bei welchem Ehegatten Aufwendungen für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden können.
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