Praxis-Tipp: Häusliches Arbeitszimmer bei privatem Veräußerungsgeschäft
Nach einem aktuellen Urteil ist bei einer Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung innerhalb von zehn Jahren auch dann kein (anteiliger) Veräußerungsgewinn zu besteuern, wenn die Wohnung vor der Veräußerung teilweise als häusliches Arbeitszimmer genutzt worden ist. Die Finanzverwaltung sieht das (bisher) anders.
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