Praxis-Tipp: Haftung des Strohmann-Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht in der Lage, eine Aufgaben zu übernehmen, muss er eine andere Personen einschalten, die er sorgfältig auswählen und überwachen muss.
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