Praxis-Tipp: Investitionsabzugsbetrag in Gründungsfällen
Ein Investitionsabzugsbetrag im Jahr vor der Betriebseröffnung führt i.d.R. zu einem Verlust aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, der meist mit positiven Einkünften ausgeglichen werden kann. Dadurch kommt es oft zu einer beträchtlichen Steuererstattung. Fraglich ist, wie die Betriebseröffnungsabsicht glaubhaft gemacht wird.
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