Praxis-Tipp: Kein anschaffungsnaher Aufwand vor Anschaffung
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Gilt dies auch für Aufwendungen, die vor der Anschaffung getätigt wurden?
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