Praxis-Tipp: Kein Sonderausgabenabzug für nicht vertragsgemäß geleistete Versorgungsleistungen
Werden lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt, stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar.
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