Praxis-Tipp: Kindergeld bei zeitlich befristeter Entsendung ins Ausland
Für Kinder hat nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG derjenige einen Anspruch auf Kindergeld, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Doch was gilt bei einer zeitlich befristeten Entsendung ins Ausland?
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