Praxis-Tipp: Kindergeld für ein erkranktes Kind
Ein Kind wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es ein Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann. Dafür ist es erforderlich, dass es trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, eine Berufsausbildung zu beginnen oder fortzusetzen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Kind infolge einer Erkrankung daran gehindert ist.
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