Praxis-Tipp: Kosten einer Erstausbildung als Werbungskosten
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf Anfrage des BVerfG zu der Frage Stellung genommen, ob § 9 Abs. 6 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit nach dieser Vorschrift Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein erstmaliges Studium nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
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