Praxis-Tipp: Kürzung (der Kürzung) der Verpflegungspauschalen
Nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise auf einer Dienstreise eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird. Was gilt aber, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiten tatsächlich nicht in Anspruch nimmt?
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