Praxis-Tipp: Lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagennutzung für Pendelfahrten zur Arbeit
Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch für Pendelfahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, muss der Arbeitgeber diesen Vorteil lohnsteuerlich gesondert erfassen. Zur Vorteilsermittlung kann er entweder auf die pauschale 0,03 %-Methode oder eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten zurückgreifen. Letztere Methode lohnt bei wenigen Fahrten.
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