Praxis-Tipp: Lohnzufluss bei der vergünstigten Nutzung von Fitnessstudios
Bietet ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, gegen einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag in einem oder verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren, liegt ein Sachbezug und damit ein geldwerter Vorteil i. S. v. § 8 EStG vor. Fraglich ist, ob dieser steuerfrei sein kann.
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