Praxis-Tipp: Mehraktige Erstausbildung trotz Vollzeittätigkeit
Vor Kurzem hat der BFH seine Rechtsprechungsgrundsätze zur kindergeldrechtlichen Erstausbildung für Fälle, in denen die einheitliche Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen ist, fortentwickelt. Das FG Düsseldorf hat sich als erstes Finanzgericht mit der neuen BFH-Rechtsprechung beschäftigt.
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