Praxis-Tipp: Mitverkauf des Inventars kein privates Veräußerungsgeschäft
Private Veräußerungsgeschäfte sind auch Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen hiervon sind aber Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
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