Praxis-Tipp: Nachweis einer seelischen Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalls wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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