Praxis-Tipp: Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer für die Gebäude-AfA
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechenden AfA vorgenommen werden.
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