Praxis-Tipp: Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms, für vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, sind nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen.
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