Praxis-Tipp: Pflegeversicherung im Inland bei Berücksichtigung der Krankenversicherung im Ausland
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind zwar als Sonderausgaben abziehbar. Diese dürfen jedoch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
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