Praxis-Tipp: Positive Einkünfte beim Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns zuzüglich der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
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